Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde đż,
der Februar ist der Ăbergang vom Winter in das neue Gartenjahr. Gleichzeitig ist er der letzte Monat, in dem gröĂere Schnittarbeiten an BĂ€umen und Hecken zulĂ€ssig sind. Ab MĂ€rz greifen besondere Vorgaben des Naturschutzes.
â Wichtiger Hinweis zu BĂ€umen & Hecken (Naturschutz)
Bitte unbedingt beachten:
đ BĂ€ume, StrĂ€ucher und Hecken mĂŒssen bis spĂ€testens 28.02. geschnitten sein.
Ab dem 01.03. beginnt die gesetzlich geschĂŒtzte Brut- und Setzzeit.
In diesem Zeitraum sind keine starken RĂŒckschnitte oder Formschnitte mehr erlaubt.
âïž Nach dem 28.02. sind nur noch schonende Pflegeschnitte zulĂ€ssig, z. B.:
- Entfernen einzelner störender Triebe
- Beseitigung von Totholz
- MaĂnahmen zur Verkehrssicherung
â Nicht erlaubt sind dann:
- Radikale RĂŒckschnitte
- Starkes EinkĂŒrzen
- Komplettes ZurĂŒcksetzen von Hecken oder Gehölzen
Diese Regelung dient dem Schutz brĂŒtender Vögel und anderer Wildtiere đŠđ±.
đ Heckenhöhe im Kleingarten
Wir erinnern in diesem Zusammenhang nochmals an die geltenden Vorgaben:
đ Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1,20 m zu begrenzen.
Bitte achtet darauf, dass:
- Hecken gleichmĂ€Ăig geschnitten sind
- Wege, Nachbarparzellen und GemeinschaftsflÀchen nicht beeintrÀchtigt werden
- die zulÀssige Höhe dauerhaft eingehalten wird
Der Februar ist der richtige Zeitpunkt, um diese Arbeiten ordnungsgemÀà durchzufĂŒhren.
đ« Verbotene Gehölze im Kleingarten
ZusĂ€tzlich möchten wir ausdrĂŒcklich darauf hinweisen:
đ Thuja (Lebensbaum) und Kirschlorbeer sind im Kleingarten nicht zulĂ€ssig.
Diese Gehölze:
- entsprechen nicht der kleingÀrtnerischen Nutzung,
- gelten als ökologisch problematisch bzw. invasiv,
- sind daher aus den Parzellen zu entfernen.
Bitte beachtet:
âą Ein bloĂer RĂŒckschnitt ist nicht ausreichend
⹠Die Pflanzen sind vollstÀndig zu entfernen
âą Der Februar ist ein geeigneter Zeitpunkt fĂŒr diese Arbeiten
Bei Fragen zu zulĂ€ssigen Ersatzpflanzen (z. B. heimische StrĂ€ucher oder Obstgehölze) steht der Vorstand gerne beratend zur VerfĂŒgung.
đł Weitere Gehölzarbeiten im Februar
Bei frostfreiem Wetter weiterhin möglich:
⹠ObstbÀume (Apfel, Birne) schneiden
⹠BeerenstrÀucher auslichten
âą Totholz entfernen
âą Junge BĂ€ume auf festen Stand prĂŒfen
â ïž Keine Schnittarbeiten bei starkem Frost durchfĂŒhren.
đ„ GemĂŒse, Hochbeet & Anzucht
Jetzt beginnt die Vorbereitung auf die neue Saison:
đ± Aussaat im Haus oder GewĂ€chshaus:
âą Paprika & Chili
âą Tomaten (ab Ende Februar)
âą FrĂŒh-Salat
âą Kohlrabi
⹠KrÀuter
âą Hochbeete kontrollieren und ggf. auffĂŒllen
âą Abdeckungen prĂŒfen
âą Freilandboden weiterhin nicht betreten, solange er nass oder gefroren ist
đŠ Natur & Tierwelt
Der SpĂ€twinter ist fĂŒr Tiere besonders anspruchsvoll:
âą Vögel weiterhin fĂŒttern
⹠VogeltrÀnken sauber und eisfrei halten
âą Laub- und Reisighaufen nicht entfernen
âą RĂŒcksicht auf beginnende BrutaktivitĂ€ten nehmen
Der Februar ist ein entscheidender Monat:
Wer jetzt schneidet, entfernt und vorbereitet, handelt naturschutzgerecht, regelkonform und erspart sich spĂ€tere MaĂnahmen.
Vielen Dank fĂŒr eure Mithilfe und euer VerstĂ€ndnis đż
Euer
đż Gartenvorstand
